Sprache
en
de
Menü
Suche

Schutzschirm für Veranstalterbranche

Mit diesem Instrument ermöglicht die Bundesregierung Planungssicherheit für Veranstaltungen bis Ende 2022

Schutzschirm für Veranstalterbranche
© KoenigsFreunde // Kongresskultur Bregenz
Die Veranstaltungsbranche gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Um Anreiz und Sicherheit für die künftige Planung von Veranstaltungen zu geben, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Mio. Euro erarbeitet, für den die Europäische Kommission nun grünes Licht gibt. Mit diesem Instrument ermöglicht die Bundesregierung Planungssicherheit für Veranstaltungen bis Ende 2022.

 

Ab 15. Jänner 2021 können Anträge über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gestellt werden. Das erste förderbare Veranstaltungsdatum ist der 1. Februar 2021. Ansuchen können bis 15. Juni 2021 eingereicht werden.

 

  • Durch einen Zuschuss für den finanziellen Nachteil, der aus einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung resultiert, sollen die Veranstalter unterstützt werden.
  • Veranstaltern wird ein Zuschuss auf Grundlage einer detaillierten Veranstaltungsplanung für jenen finanziellen Nachteil gewährt, der sich aus einer COVID-19-bedingten Absage oder Einschränkung der Veranstaltung ergibt.
  • Auszahlungshöhe der Förderung ergibt sich aus der Differenz zwischen den nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen.
  • Förderbare Kosten sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Künstler, Bar, Service, Florist, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse), sowie Personalkosten, die unmittelbar mit der Planung und Durchführung der förderungsgegenständlichen Veranstaltung zusammenhängen.
  • Innerhalb der derzeitigen Obergrenze von maximal 1 Mio. Euro beträgt die Förderungszusage 90 Prozent der förderbaren Kosten.
  • Förderungen auf Basis der „De-minimis“-Verordnung oder des Abschnitts 3.1 des Befristeten Rahmens sind gegenzurechnen (100-prozentige Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierung, Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss 800.000 Euro).

 

Link zu Detailinformationen und FAQ

 

(Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, BMLRT) / 14.1.2021

Corona-Hilfen - 300 Mio. Euro für Veranstaltungsbranche bei Absagen

 

Die Regierung stellt 300 Mio. Euro für die Veranstaltungsbranche bereit. Das verkündeten Vizekanzler Werner Kogler, Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (beide Grüne), Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) am Freitag.

 

Wird etwa eine Messe oder eine Kulturveranstaltung coronabedingt abgesagt oder kann sie nur eingeschränkt stattfinden, sollen jene Ausgaben, die nicht stornierbar sind, ersetzt werden.

 

Dieser "Schutzschirm", der noch vom Nationalrat beschlossen und von der EU-Kommission abgesegnet werden muss, soll Veranstaltern von Kongressen, Tagungen, Konzerten, aber auch Theatern Planungssicherheit geben.

 

"Wir gehen davon aus, dass der Schutzschirm mit Beginn November in Kraft treten kann", sagte Köstinger. Gelten werde er nur für Veranstaltungen, die gemäß der geltenden Coronabestimmungen geplant wurden.

 

(apa) / 25.09.2020

Leitfaden für Präventionskonzept

Der Hausbetreiber Kongresskultur Bregenz hat in enger Abstimmung mit den Behörden und unter Einbeziehung von Sicherheitsexperten ein Konzept entworfen, das bereits im Juni erste nicht-öffentliche Veranstaltungen mit geringer Personenzahl ermöglicht hat, beispielsweise Tagungen, Seminare und Klausuren. Nach den Festtagen im Festspielhaus Mitte August 2020 ist der Veranstaltungsbetrieb mit Kongressen, Konferenzen und kulturellen Anlässen wieder angelaufen.

 

Der Gesundheitsschutz der Besucherinnen und Besucher steht immer an erster Stelle, gerade in diesen herausfordernden Zeiten rund um Corona. Unter anderem hat Kongresskultur Bregenz mehrere Mitarbeitende zu COVID-19-Beauftragten ausbilden lassen. Damit sollen einerseits Hygieneschutz-Maßnahmen auf höchstem Niveau gewährleistet und andererseits Kongress- und Kulturveranstalter bei der Planung ihres Events mit Know-How zur Seite gestanden werden.

 

Das Präventionskonzept von Kongresskultur Bregenz sieht vor, Besuchern größtmögliche Freiheit im Erleben von Veranstaltungen zu gewährleisten, ohne jedoch Abstriche in Fragen der Sicherheit machen zu müssen.
Nähere Informationen über das Präventionskonzept, den Leitfaden für Veranstalter und Auskunft darüber, wie das Veranstaltungsmanagement von Kongresskultur Bregenz momentan erfolgreich Veranstaltungen realisiert, erhalten Sie von Ihren Ansprechpartnern.

 

(tp) / Stand: 17.9.2020

Veranstaltungsdatum
Kategorie