300 Millionen Euro für Konferenzen und Events
Schutzschirm schafft Planungssicherheit
Eventveranstalter können aufatmen. Der von der Bundesregierung im Herbst 2020 in Aussicht gestellte Schutzschirm in Höhe von 300 Millionen Euro ist nun von der EU genehmigt worden. Anträge können jetzt gestellt werden – das gilt auch für Veranstalter aus anderen EU-Ländern.
Durch den Schutzschirm können Veranstalter von Kongressen, kulturellen Anlässen und anderen Events planmäßiger vorbereiten – und falls es Corona-bedingt zu Absagen kommt, mit einer Ausfallhaftung rechnen. Anträge dazu können bis 15. Juni 2021 über die österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gestellt werden.
Überblick über die förderbaren Kosten
Wird etwa eine Messe oder eine Kulturveranstaltung Corona-bedingt abgesagt oder kann sie nur eingeschränkt stattfinden, sollen nicht stornierbare Ausgaben ersetzt werden. So soll der Ausfallfond beispielsweise Kosten für Raummiete, Personalkosten, Technik sowie allgemein Liefer- und Serviceleistungen übernehmen, die unmittelbar mit der Planung und Durchführung der Veranstaltung zusammenhängen. Auch Kosten für Einschränkungen, etwa aufgrund reduzierter Gästezahl, werden erstattet. Damit möchte die Bundesregierung den Veranstaltern Planungssicherheit und Anreize ermöglichen.
Pro Veranstaltung maximal eine Millionen Euro
Der Schutzschirm umfasst Veranstaltungen bis zum Jahresende 2022 und ist mit einer Förderobergrenze von einer Millionen Euro pro Veranstaltung dotiert. Die Auszahlungshöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen. Insgesamt können 90 Prozent der nicht stornierbaren Kosten, maximal jedoch eine Millionen Euro, ausbezahlt werden.
Neustart der Branche in Aussicht
Den Zuschuss erhalten Veranstalter künftig für den finanziellen Nachteil, der aus einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung resultiert. "Damit wollen wir die Planung von Veranstaltungen sichern, auch wenn sich Planungssicherheit und Pandemie eigentlich ausschließen", so Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.
Bei Fragen rund um das Thema Schutzschirm, wie dieser in Anspruch genommen werden kann und was dabei beachtet werden muss, erhalten Sie von Ihren Ansprechpartnern.
(tp) 11.02.2020